
Arbeitsschutz für Betriebsräte
Arbeitsschutz für Betriebsräte – Wissen, das schützt
Arbeitsschutz und Gesundheit am Arbeitsplatz sind zentrale Themen für Personal- und Betriebsräte. Nur wer hier über solides Wissen verfügt, kann die Rechte der Beschäftigten wirksam vertreten. Unsere Seminare bieten Ihnen das notwendige Rüstzeug: vom kompakten Grundlagenwissen bis hin zu spezialisierten Themen – praxisnah, aktuell und zielgruppengerecht.
Betriebsratsmitglieder haben nach § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf erforderliche Schulungen, um ihre Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz sachgerecht wahrzunehmen.
Aufgaben und Pflichten des Betriebsrats im Arbeitsschutz
Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten aktiv zu schützen, gehört zu den zentralen Aufgaben des Betriebsrats. Dazu zählen:
- Überwachung der Einhaltung aller Arbeitsschutzvorschriften
- Mitbestimmung bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Mitwirkung an Gefährdungsbeurteilungen und der Umsetzung von Schutzmaßnahmen
- Teilnahme an Betriebsbegehungen und am Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Ansprechpartner für Beschäftigte bei Fragen, Ideen oder Beschwerden zum Arbeitsschutz
- Zusammenarbeit mit Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und Arbeitgeber
- Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber im Sinne sicherer Arbeitsbedingungen
- Verschwiegenheitspflicht zu personenbezogenen und sensiblen Informationen
- Teilnahmepflicht an Sitzungen, Schulungen und ASA-Sitzungen
- Verantwortung, Hinweise der Beschäftigten ernst zu nehmen und Verbesserungen einzufordern
- Kontrolle, ob beschlossene Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden
Inhalte der Schulung
- Grundlagen des Arbeitsschutzes & Gefährdungsbeurteilungen
- Rechte und Pflichten des Betriebsrats
- aktuelle Gesetze und Verordnungen
- betriebliche Risiken

Ziel der Schulungen ist es,
die Handlungskompetenz der Betriebsräte zu stärken, ihre Rechts- und Fachsicherheit im Arbeitsschutz zu gewährleisten und damit einen wirksamen Beitrag zur Prävention von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen zu leisten.
Hinweis:
Freistellung & Kostenübernahme durch den Arbeitgebenden sind gesetzlich geregelt.
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