
Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Ab sofort einsatzbereit.
Ein Arbeitsunfall reicht – und Sie haften persönlich. Mit unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit nach ASiG erfüllen Sie Ihre Pflichten nicht nur, Sie schaffen echte Sicherheit.
- ein fester Ansprechpartner
- geprüfte Qualifikation nach § 7 ASiG
- faire Konditionen

Betreuung nach ASiG ab 590,- € im Jahr*
Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2.
Sie erhalten eine persönliche Fachkraft für Arbeitssicherheit als festen Ansprechpartner. Die Betreuung erfolgt bedarfsgerecht vor Ort sowie digital per Video, Telefon und E-Mail.
Persönlich betreut. Klar kalkuliert.
- Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 inkl. Ermittlung des Betreuungsumfangs
- Regelmäßige Betriebsbegehungen und Beratung der Unternehmensleitung
- Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen und Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen
- Unterweisungen, Teilnahme am ASA sowie Beratung bei Veränderungen von Arbeitsplätzen und -mitteln
- Digitale Betreuung (Video, Telefon, E-Mail) mit Dokumentation und Jahresbericht
Für geeignete kleine Unternehmen bieten wir die sicherheitstechnische Betreuung ab 590 € im Jahr an.
Der tatsächliche Betreuungsumfang und die Jahrespauschale richten sich nach Branche, Beschäftigtenzahl, Betreuungsgruppe und den betrieblichen Gegebenheiten.
Sie erhalten vor Beginn der Betreuung ein transparentes Angebot mit einer klaren Jahrespauschale.
Arbeitgeber müssen sich entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen lassen.
Wesentliche Grundlagen sind:
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- DGUV Vorschrift 2
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- weitere einschlägige staatliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften
Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert Art und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung.
Für Unternehmen bedeutet das: Die erforderliche Betreuung muss organisiert, fachgerecht durchgeführt und nachvollziehbar dokumentiert werden.
BETREUUNGSKOSTEN ERMITTELN
Benötigen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Dann schreiben Sie uns. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.
oder informieren Sie sich telefonisch

Erst die Grundlage schaffen
Eine funktionierende sicherheitstechnische Betreuung benötigt eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation.
Festlegung von Verantwortlichkeiten
- Organisation der sicherheitstechnischen Betreuung
- Organisation der arbeitsmedizinischen Betreuung
- Aufbau und Strukturierung der Gefährdungsbeurteilungen
- Unterweisungsorganisation
- Erste-Hilfe-Organisation
- Brandschutz, Räumung und Evakuierung
- Bestellung erforderlicher Sicherheitsbeauftragter
- Einrichtung und Organisation des Arbeitsschutzausschusses, sofern erforderlich
- Gefahrstofforganisation
- Betriebsanweisungen
- Prüfpflichten und Prüfmanagement
- Dokumentation und Nachweisführung
- Maßnahmenverfolgung
- Organisation erforderlicher Qualifikationen und Beauftragungen
Wir erstellen dabei kein Arbeitsschutzsystem „von der Stange“.
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine Organisation, die zu Ihrem Unternehmen und Ihren tatsächlichen betrieblichen Abläufen passt.
Die Verantwortung für die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber.
Wesentliche Grundlagen sind insbesondere:
- §§ 3 und 4 ArbSchG – Grundpflichten und allgemeine Grundsätze
- § 5 ArbSchG – Gefährdungsbeurteilung
- § 6 ArbSchG – Dokumentation
- § 12 ArbSchG – Unterweisung
- ASiG
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 2
- weitere je nach Unternehmen einschlägige Vorschriften und Verordnungen
Compliance bedeutet hier: Verantwortlichkeiten müssen geregelt, notwendige Prozesse organisiert und deren Umsetzung nachvollziehbar sein.
KOSTENLOSES ERSTGESPRÄCH

Der 90-Minuten-Arbeitsschutz-Check
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Unternehmen im Arbeitsschutz richtig aufgestellt ist?
In rund 90 Minuten verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick über die wesentlichen Bereiche Ihrer Arbeitsschutzorganisation.
Wir betrachten
- sicherheitstechnische Betreuung
- arbeitsmedizinische Betreuung
- Verantwortlichkeiten
- Gefährdungsbeurteilungen
- Unterweisungen
- Prüfpflichten
- Erste Hilfe
- Brandschutz und Evakuierung
- Sicherheitsbeauftragte
- Arbeitsschutzausschuss
- Gefahrstoffe
- Dokumentation und Maßnahmenverfolgung
Anschließend erhalten Sie eine verständliche Einschätzung:
Was ist bereits gut geregelt?
Wo bestehen Lücken?
Wo besteht konkreter Handlungsbedarf?
Der Arbeitsschutz-Check ist keine Zertifizierung und kein Audit.
Der Arbeitsschutz-Check selbst ist keine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung.
Er dient der Orientierung und hilft dabei festzustellen, ob wesentliche Anforderungen beispielsweise aus folgenden Regelwerken berücksichtigt werden:
- ArbSchG
- ASiG
- DGUV Vorschriften
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- einschlägige Technische Regeln
Mögliche Organisations- und Compliance-Lücken können so frühzeitig erkannt werden.


Bauen Sie sich Kompetenz im Unternehmen auf
Als Bildungsunternehmen verfügen wir über umfangreiche Erfahrung in der Qualifizierung von Menschen, die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit übernehmen.
Fachkraft für Arbeitssicherheit – Sifa 3.0
- branchenspezifische Qualifizierung / Lernfeld 6
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination – SiGeKo
- Sicherheitsbeauftragte
- Brandschutzhelfer
- Räumungs- und Evakuierungshelfer
- betriebliche Ersthelfer
- weitere betriebliche Arbeitsschutzqualifizierungen
Wir betreuen Unternehmen nicht nur – wir bilden die Fachkräfte dafür selbst aus.
Damit verbinden wir betriebliche Praxis, aktuelle Fachkompetenz und moderne Qualifizierung.
Zahlreiche Aufgaben im betrieblichen Arbeitsschutz dürfen oder sollen nur von entsprechend qualifizierten, fachkundigen oder befähigten Personen wahrgenommen werden.
Anforderungen ergeben sich je nach Tätigkeit unter anderem aus:
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
- DGUV Vorschriften
- Betriebssicherheitsverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Baustellenverordnung
- Arbeitsstättenrecht
- einschlägigen Technischen Regeln
Compliance bedeutet auch: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Personen, denen Aufgaben übertragen werden, über die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Qualifikationen verfügen.
Benötigen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Dann schreiben Sie uns. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.
oder informieren Sie sich telefonisch

Arbeitgebende sind zur sicherheitstechnischen Betreuung nach dem ASiG durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet!
- §1-6 ASiG - DGUV V2 Verpflichtung zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
- §5 und 6 ArbSchG Gefährdungsbeurteilung u. Dokumentation
- §12 ArbSchG Unterweisungspflicht

Hartmut Heberling
Leitung AGZ
- Sifa-Lernbegleiter
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
- Brandschutzbeauftragter

Dirk Paasche
Leitung AGZ
- Sifa-Lernbegleiter
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
