
Brandschutzhelfer:in, Räumungshelfer:in
Schulung
Im Notfall kann jede Sekunde zählen.
Damit Ihre Mitarbeitenden schnell und richtig reagieren, sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ausreichend Brandschutz- und Evakuierungshelfer auszubilden (§ 10 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, ASR A2.2).
Unsere 1-tägige Inhouse-Schulung macht Ihre Beschäftigten fit für den Ernstfall: Sie lernen, wie Brände entstehen, wie man sie sicher bekämpft, wie Evakuierungen organisiert werden und wie die Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Rettungsdiensten abläuft. Höhepunkt ist die praktische Löschübung am Fire-Trainer – realistisch, anschaulich und nachhaltig.
Ihre Vorteile
- maßgeschneiderte Inhalte direkt für Ihr Unternehmen
- Schulung vor Ort ohne Reiseaufwand
- erfahrene Referenten aus der Praxis
- optimales Verhältnis von Aufwand und Nutzen

Inhalte der Schulung
- Aufgaben und Verantwortung von Brandschutz-, Räumungs- und Evakuierungshelfern
- Brandentstehung, Brandklassen und Löschmittel
- Verhalten im Brandfall und bei Evakuierungen
- Alarmierung, Räumung und Betreuung von Personen
- Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Einsatzleitung
- praktische Feuerlöschübungen
Dauer: 1 Tag
Abschluss: Teilnahmebescheinigung des AGZ
5% der Belegschaft müssen als Helfer ausgebildet sein
Jeder Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz (§10 ArbSchG) und der DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, Maßnahmen für Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen.
Dazu gehört die Benennung und Ausbildung von Brandschutz-, Räumungs- und Evakuierungshelfern. Mindestens 5 % der Beschäftigten müssen als Brandschutzhelfer geschult werden – bei erhöhter Brand- oder Personengefährdung entsprechend mehr.
So sorgen Sie nicht nur für Rechtssicherheit, sondern vor allem für ein gutes Gefühl: Denn Ihre Mitarbeitenden wissen, was im Ernstfall zu tun ist – und können Leben retten.
Haben Sie Interesse?
Dann schreiben Sie uns
oder rufen Sie uns einfach an!
