
Prüfung von Gerüsten, Leitern und Regalen
Arbeitsmittelprüfung laut Betriebssicherheitsverordnung
Leitern und Regale sind Arbeitsmittel – und damit gesetzlich prüfpflichtig.
Regelmäßige Kontrollen schützen Mitarbeitende, verhindern Unfälle und sichern die Haftung des Unternehmens ab.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Arbeitgebende sicherstellen, dass Arbeitsmittel jederzeit in einem sicheren Zustand sind.
Prüfungen dürfen nur durch befähigte Personen (TRBS 1203) erfolgen.
Benötigen Sie eine Prüfung Ihrer Arbeitsumgebung?
Schreiben Sie uns gerne
oder rufen Sie uns einfach an.
Leitern- und Gerüstprüfung
- jährliche Prüfung durch befähigte Person
- Sichtkontrolle vor jeder Benutzung
- Dokumentation mit Prüfprotokoll und Plakette
Prüfkriterien:
Risse, Verformungen, lose Sprossen, defekte Füße, Korrosion.
Grundlage: DGUV Information 208-016, DIN EN 131

Regalprüfung
- Expertenprüfung mindestens einmal jährlich
- Sichtkontrolle durch geschulte Mitarbeitende alle 4 Wochen
- Prüfprotokoll & Regalkennzeichnung erforderlich
Prüfkriterien:
Risse, Verformungen, lose Sprossen, defekte Füße, Korrosion.
Grundlage: DGUV Information 208-016, DIN EN 131

Sicherheit & Haftung
Ungeprüfte Leitern oder Regale gefährden nicht nur Beschäftigte, sondern auch die Rechtssicherheit des Unternehmens. Bei Verstößen drohen Bußgelder, Schadensersatz oder sogar strafrechtliche Folgen (§ 229 StGB).
Ihr Vorteil
- Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen
- Minimierung von Unfallrisiken
- dokumentierte Nachweise für Behörden & Berufsgenossenschaften
Wir übernehmen die komplette Prüfung – fachgerecht, dokumentiert und rechtssicher.
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