Arbeitsmittelprüfung laut Betriebssicherheitsverordnung

Leitern und Regale sind Arbeitsmittel – und damit gesetzlich prüfpflichtig.

Regelmäßige Kontrollen schützen Mitarbeitende, verhindern Unfälle und sichern die Haftung des Unternehmens ab.

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Arbeitgebende sicherstellen, dass Arbeitsmittel jederzeit in einem sicheren Zustand sind.

Prüfungen dürfen nur durch befähigte Personen (TRBS 1203) erfolgen.

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Leitern- und Gerüstprüfung

Prüfkriterien:

Risse, Verformungen, lose Sprossen, defekte Füße, Korrosion.

Grundlage: DGUV Information 208-016, DIN EN 131

Leiter

Regalprüfung

Prüfkriterien:

Risse, Verformungen, lose Sprossen, defekte Füße, Korrosion.

Grundlage: DGUV Information 208-016, DIN EN 131

Regale

Sicherheit & Haftung

Ungeprüfte Leitern oder Regale gefährden nicht nur Beschäftigte, sondern auch die Rechtssicherheit des Unternehmens. Bei Verstößen drohen Bußgelder, Schadensersatz oder sogar strafrechtliche Folgen (§ 229 StGB).

Ihr Vorteil

Wir übernehmen die komplette Prüfung – fachgerecht, dokumentiert und rechtssicher.

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