
Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG
Mehr Sicherheit, weniger Risiko, weniger Stress: Wir entlasten Sie zuverlässig bei Ihren Pflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz und schaffen mit unserer sicherheitstechnischen Betreuung gemeinsam sichere Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen.
Ob Grundbetreuung oder betriebsspezifische Betreuung – unser Pool aus erfahrenen Fachkräften für Arbeitssicherheit steht Ihnen zur Seite: kompetent, praxisnah und rechtskonform.
Im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheit werden Sie von einem festen Ansprechpartner aus unserem Fachkräfteteam betreut – kontinuierlich und zuverlässig.
Alle unsere Experten verfügen über eine fundierte Qualifikation nach § 7 ASiG sowie langjährige Praxiserfahrung in unterschiedlichen Branchen.
Durch die enge Anbindung an unser Bildungsunternehmen ist unser Know-how stets auf dem neuesten Stand. Und das Beste: Preis und Qualität bleiben bei uns immer im fairen Gleichgewicht.
Die bundesweit üblichen Kosten richten sich nach Unternehmensgröße, Gefährdungspotenzial und Betreuungsmodel.
Benötigen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Dann schreiben Sie uns. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.
oder informieren Sie sich telefonisch

Unsere Leistungen
Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, der Gestaltung sicherer Arbeitsstätten sowie bei der Einführung neuer Arbeitsmittel und Verfahren.
Aufbau und Weiterentwicklung der Arbeitsschutzorganisation nach dem Prinzip eines Arbeitsschutzmanagementsystems, einschließlich der Definition von Unterweisungsanforderungen und Evakuierungsabläufen.
Durchführung von Unterweisungen zu Prozessen, Verantwortlichkeiten und Anforderungen im Arbeitssystem – für ein einheitliches Verständnis und sichere Abläufe.
Praxisnahe Schulungen für Beschäftigte, Sicherheitsbeauftragte und Führungskräfte – maßgeschneidert, verständlich und rechtssicher.
Analyse von Arbeitsunfällen und Entwicklung wirksamer Präventionsmaßnahmen in enger Zusammenarbeit mit Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragten, Betriebsrat und Arbeitsschutzbehörden.

Arbeitgebende sind zur sicherheitstechnischen Betreuung nach dem ASiG durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet!
- §1-6 ASiG - DGUV V2 Verpflichtung zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
- §5 und 6 ArbSchG Gefährdungsbeurteilung u. Dokumentation
- §12 ArbSchG Unterweisungspflicht
Benötigen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Dann schreiben Sie uns. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.
oder informieren Sie sich telefonisch

Hartmut Heberling
Leitung AGZ
- Sifa-Lernbegleiter
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
- Brandschutzbeauftragter

Dirk Paasche
Leitung AGZ
- Sifa-Lernbegleiter
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
